Ist eine Scheidung im Islam nur Männersache? Absolut nicht! Auch wenn kulturelle Traditionen und Fehlinterpretationen der religiösen Lehren dies oft anders darstellen, das islamische Recht gesteht Frauen durchaus das Recht auf Scheidung zu.
Die Frage, ob eine Frau im Islam das Recht hat, sich scheiden zu lassen, ist komplex und facettenreich. Während der Mann traditionell das Recht der "Talaq" hat – die einseitige Scheidungserklärung – gibt es für Frauen verschiedene Wege, eine Scheidung zu erwirken. Einer dieser Wege ist die "Khula", bei der die Frau gegen eine Kompensation, oft die Rückgabe ihrer Morgengabe (Mahr), die Scheidung beantragt. Ein weiterer Weg ist die gerichtliche Scheidung, wenn der Mann beispielsweise seine ehelichen Pflichten nicht erfüllt oder die Frau misshandelt.
Aspekt | Details |
---|---|
Zentrale Frage | Hat eine Frau im Islam das Recht auf Scheidung? |
Grundsatz | Islam räumt Frauen unter bestimmten Umständen das Recht auf Scheidung ein. |
Talaq | Traditionell das Recht des Mannes, die Scheidung einseitig zu erklären. |
Khula | Frau beantragt Scheidung gegen Kompensation (oft Rückgabe der Morgengabe). |
Gerichtliche Scheidung | Möglich bei Nichterfüllung ehelicher Pflichten, Misshandlung usw. |
Kulturelle Einflüsse | Oftmals Beschränkungen des Frauenrechts durch kulturelle Tabus. |
Hadith-Interpretation | Kontroverse Interpretation von Hadithen, die Scheidung als "verabscheuungswürdig" darstellen. |
Islamische Ehevertrag | Der Ehevertrag ist oft auf die einseitige Kontrolle des Mannes über das Scheidungsrecht ausgelegt. |
Beratung und Mediation | Vor der Scheidung wird Beratung und Mediation empfohlen. |
Rechte der Frau | Frauen haben das Recht auf eigenes Vermögen und dürfen nicht misshandelt werden. |
Empfohlene Ressource | IslamWeb Fatwa |
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